
Bei einer Unfallflucht berät Sie Ihr Anwalt in Frankfurt am Main. Unfallflucht ist im Straßenverkehr ein Gesetzesdelikt. Wenn Sie ein fremdes Fahrzeug beschädigt haben und sich vom Tatort entfernt haben oder nur einen Hinweiszettel am beschädigten Fahrzeug hinterlassen haben, haben Sie Unfallflucht begangen. Warten Sie ab, bis der Geschädigte auf Sie zukommt oder informieren Sie die Polizeibehörde.
Die Folgen einer unerlaubten Entfernung vom Unfallort werden oft unterschätzt. Hier droht neben einer Strafe auch der Führerscheinentzug und der Entzug des Versicherungsschutzes.
Nutzen Sie bei einer nicht überlegten Unfallflucht die Beratung Ihres Anwalts in Frankfurt am Main. Als Ziel kann ein Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens angestrebt werden um mögliche Konsequenzen zu vermeiden. Von einer Strafe mit Unterstützung Ihres Anwalts in Frankfurt am Main kann bei einer Unfallflucht abgesehen werden, wenn der Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs stattgefunden hat.
Eine richtige Verteidigung durch den Anwalt Christoph Stock in Frankfurt am Main hilft Ihnen, ein Fahrverbot, einen Führerscheinentzug und eine hohe Geldstrafe im Einzelfall zu vermeiden. Anwalt Christoph Stock beschäftigt sich ständig mit der aktuellen Rechtssprechung auf dem Gebiet der Unfallflucht, Geldstrafe und Fahrverbot und Führerscheinentzug.