
Sie sind geblitzt worden und fürchten ein Fahrverbot und ein hohes Bußgeld?
Die Anwaltskanzlei Stock in Frankfurt berät Sie gerne in Fragen des Bußgeldes und der Ordnungswidrigkeiten.
Ob ein Fahrverbot notwendig wird oder ob ein Fahrverbot durch ein höheres Bußgeld vermieden werden kann,
wird bei mir in der Anwaltskanzlei Stock (Frankfurt) sorgfältig geprüft.
Die Straßenverkehrsordnung sieht
Ausnahmen vor, bei denen ein Fahrverbot nicht verhängt wird. Ob eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder
ein zu geringer Abstand zum Vordermann tatsächlich ein Fahrverbot zur Folge hat, setzt voraus, dass die
Geschwindigkeitsmessung bzw. die Abstandsmessung zulässig und verwertbar ist. Als Rechtsanwalt , der sich
in Frankfurt seit vielen Jahren intensiv mit den Themen Bußgeld, Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung,
Fahrverbot und Führerscheinentzug beschäftitg, überprüfe ich Ihre Rechte und finde Lösungswege.
Besondere
Aufmerksamkeit muss man der Fahrerlaubnis und dem Führerschein selbst widmen. Der Führerscheinentzug ist
oftmals mit der Anordnung einer Sperre zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis verbunden. In solchen Fällen ist
anwaltlicher Rat dringend zu empfehlen, denn der Führerschein wird in unserer Gesellschaft nicht nur als selbst-
verständlich vorausgesetzt, für viele ist der Führerschein aus beruflichen Gründen unverzichtbar, d. h. ohne
Führerschein ist der Job in Gefahr. Die Wiedererlangung des Führerscheins und der Fahrerlaubnis ist daher das
Ziel, bei dem Sie durch die Anwaltskanzlei Strock in Frankfurt tatkräftig unterstützt werden.