Notruf (auch am Wochenende)
Bei Sperrfristverkürzung nach Entzug der Fahrerlaubnis
berät Sie die Anwaltskanzlei Stock in Frankfurt am Main. Eine Sperrfristverkürzung
nach dem Entzug der Fahrerlaubnis ist möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen dies
rechtfertigen und das zuständige Amtsgericht auf Antrag einer Verkürzung zustimmt. Dann
kann die Sperrfrist zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis aus dem Urteil oder dem Strafbefehl
verkürzt werden und die
Wartezeit auf Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis verringert sich.
Ob bei Ihnen eine Sperrfristverkürzung in Betracht kommt, kann ich als Ihr
Rechtsanwalt in Frankfurt am Main prüfen. Eine Sperrfristverkürzung
kann infrage kommen, wenn Sie ein verkehrspsychologisches Aufbauseminar absolviert haben.
Anlaufstellen erfahren Sie auf Wunsch in meiner Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main.
Grundsätzlich ist immer der Einzelfall zu überprüfen. Auf Wunsch erstelle ich
für Sie ein Konzept für das Erreichen einer Sperrfristverkürzung
und zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Das kann von großer Bedeutung sein, da viele
Betroffene aus beruflichen Gründen auf ihren Führerschein angewiesen sind.
Führerscheinverlust kann dann gleichbedeutend mit beruflichen Nachteilen, manchmal auch mit
Arbeitsplatzverlust sein. Meine Konzepte für das Erreichen einer Sperrfristverkürzung
und zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis berücksichtigen gleichermaßen die
persönlichen Umstände und Wünsche meiner Mandanten in der Region Frankfurt
am Main als auch die gängige Rechtssprechung.
Eine Sperrfristverkürzung ist trotz einer noch nicht abgeschlossenen
Nachschulung möglich. Die Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach einem
Führerscheinentzug aufgrund einer Alkohol oder Drogenfahrt um bis zu drei Monate verkürzt
werden. Hierzu bedarf es einzelner erfüllter Kriterien. Die Anwaltskanzlei Stock in Frankfurt
am Main arbeitet schnell und kompetent. Es ist Ihre Zeit! Die Anwaltskanzlei in
Frankfurt am Main übernimmt vor allem die Korrespondenz für eine Sperrfristverkürzung.
Die Sperrfristverkürzung ist durchaus auch bei einem
hohen gemessenen Alkoholwert möglich, die Nachschulung muss dabei nicht komplett abgeschlossen
sein. Der betroffene Autofahrer sollte durch überdurchschnittliches Engagement seine Eignung
zum Führen von Fahrzeugen nachgewiesen haben.
Eine Sperrfristverkürzung ist vielfach möglich. Auch wenn der
Führerschein bereits entzogen wurde und der Richter eine Sperrfrist festgelegt hat, ist noch
nicht das letzte Wort gesprochen. Das Gesetz sieht vor, dass im Einzelfall eine Sperrfrist schon
vor ihrem Ablauf aufgehoben werden kann und damit die gewünschte Sperrfristverkürzung
greift.
Sprechen Sie Ihren Rechtsanwalt in Frankfurt am Main vertrauensvoll zum Thema der
Sperrfristverkürzung an.