Verkehrs- Verkehrsstrafrecht

• Abwicklung von
  Verkehrsunfallsachen
• Führerscheinentzug
• EU Führerschein
• Promillefahrt
• MPU (Idiotentest)
• Fahrverbot
• Drogenfahrt und MPU
• Fahrt ohne Fahrerlaubnis
• Unfallflucht
• Nötigung im Straßenverkehr
• Sperrfristabkürzung nach
  Führerscheinentzug
• Fahrt mit EU-Führerschein
  ohne MPU
• Fahrlässige Körperverletzung
• MPU nach Punkten
• Schulung Punkteabbau
• Verkehrspsychologische
  Schulung

Darüber hinaus bearbeite ich Verkehrsunfälle im Straßenverkehr. Bei dieser Tätigkeit
steht die gütliche, außergerichtliche Regulierung im Vordergrund, aber auch die oft
damit verbundene gerichtliche Auseinandersetzung in einem Klageverfahren.
Den Unfallgeschädigten kann damit geholfen werden, wenn ich Ihnen die einzelnen
Schadenersatzpositionen aufzeige, da sie dem Laien oft nicht detailliert bekannt sind.

Ein Aufklärungsbedarf sehe ich in der Bezifferung der Schadensersatzansprüche
und der damit einhergehenden Frage des Verschuldens. Die Betreuung des Mandanten
reicht dann auch noch darüber hinaus bis hin zur Zwangsvollstreckung, sollte denn
ein Schadensanspruch aus einem Unfall nicht gezahlt werden. Meist ist der Gegner
aber zum Glück ein Versicherer des Unfallverursachers, der dann den Schaden und
die Anwaltskosten für meine Bemühungen zu tragen hat.

In dem Bereich des Verkehrsstrafrechtes wird der Betroffene oft mit Fragen des
Führerscheinrechtes konfrontiert. Dies wegen des Verdachts einer Alkohol- oder
Drogenfahrt, oder aber wegen Unfallflucht, Nötigung im Straßenverkehr oder
Körperverletzung
. Daher ist es bereits mit Beginn des polizeilichen Ermittlungs-
verfahrens
, nach einer polizeilichen Kontrolle vor Ort ratsam, anwaltliche Hilfe
in Anspruch zu nehmen. Hierzu stehe ich Ihnen zur Verfügung!

Sollte der Führerschein noch vor Ort sichergestellt/beschlagnahmt worden sein,
so kann bereits frühzeitig auf die Wiedererlangung hingearbeitet.

Da sich bereits ab diesem Stadium für den Betroffenen viele persönliche und
berufliche Fragen stellen, biete ich Ihnen als Strafverteidiger Beratung, Vertretung
und damit eine Begleitung an. Ich biete gezielte Verteidigung gegen ein Fahrverbot/
Führerscheinentzug an!

Ob sich bei Ihnen die Frage nach einem Fahrverbot oder einem Führerschein-
entzug
stellt, oder aber zur Wiedererlangung eine medizinisch-psychologische
Untersuchung
notwendig wird, kommt auf den Einzelfall an. Fragen zur EU-Fahrer-
laubnis
werden ebenso beantwortet.

Die anwaltlich Vertretung beinhaltet auf Wunsch die Begleitung vom Ermittlungs-
verfahren bis hin zur Wiedererlangung Ihres Führerscheins/Fahrerlaubnis. Je nach
Einzelfall werde ich Ihnen ein Konzept entwickeln, dass auf Sie zugeschnitten und in
dem alle Ihre persönlichen Verhältnisse Berücksichtigung finden.

Nach einer gerichtlichen oder behördlichen Führerscheinsperre kann unter
bestimmten Voraussetzungen eine Sperrfristabkürzung zur vorzeitigen Widererlangung
Ihres Führerscheins/Fahrerlaubnis führen.

Stecken Sie den Kopf nicht in den Sand, werden Sie aktiv!

Meine erworbenen Fachkenntnisse werden durch regelmäßige Fortbildung ständig
erweitert, um den Mandanten ein hohes Maß an Know-how und Qualität zu bieten.