Verkehrs- Verkehrsstrafrecht
Darüber hinaus bearbeite ich Verkehrsunfälle im Straßenverkehr. Bei dieser Tätigkeit
steht die gütliche, außergerichtliche Regulierung im Vordergrund, aber auch die oft
damit verbundene gerichtliche Auseinandersetzung in einem Klageverfahren.
Den Unfallgeschädigten kann damit geholfen werden, wenn ich Ihnen die einzelnen
Schadenersatzpositionen aufzeige, da sie dem Laien oft nicht detailliert bekannt sind.
Ein Aufklärungsbedarf sehe ich in der Bezifferung der Schadensersatzansprüche
und der damit einhergehenden Frage des Verschuldens. Die Betreuung des Mandanten
reicht dann auch noch darüber hinaus bis hin zur Zwangsvollstreckung, sollte denn
ein Schadensanspruch aus einem Unfall nicht gezahlt werden. Meist ist der Gegner
aber zum Glück ein Versicherer des Unfallverursachers, der dann den Schaden und
die Anwaltskosten für meine Bemühungen zu tragen hat.
In dem Bereich des Verkehrsstrafrechtes wird der Betroffene oft mit Fragen des
Führerscheinrechtes konfrontiert. Dies wegen des Verdachts
einer Alkohol- oder
Drogenfahrt, oder
aber wegen Unfallflucht, Nötigung im Straßenverkehr
oder
Körperverletzung. Daher ist es bereits mit Beginn
des polizeilichen Ermittlungs-
verfahrens, nach einer polizeilichen
Kontrolle vor Ort ratsam, anwaltliche Hilfe
in Anspruch zu nehmen. Hierzu
stehe ich Ihnen zur Verfügung!
Sollte der Führerschein noch vor Ort sichergestellt/beschlagnahmt
worden sein,
so kann bereits frühzeitig auf die Wiedererlangung
hingearbeitet.
Da sich bereits ab diesem Stadium für den Betroffenen viele persönliche und
berufliche Fragen stellen,
biete ich Ihnen als Strafverteidiger Beratung, Vertretung
und damit eine Begleitung an. Ich biete gezielte Verteidigung gegen ein Fahrverbot/
Führerscheinentzug
an!
Ob sich bei Ihnen die Frage nach einem Fahrverbot oder einem Führerschein-
entzug
stellt, oder aber zur Wiedererlangung eine medizinisch-psychologische
Untersuchung notwendig wird, kommt auf den Einzelfall an. Fragen
zur EU-Fahrer-
laubnis werden ebenso beantwortet.
Die anwaltlich Vertretung beinhaltet auf Wunsch die Begleitung
vom Ermittlungs-
verfahren bis hin zur Wiedererlangung Ihres
Führerscheins/Fahrerlaubnis. Je nach
Einzelfall
werde ich Ihnen ein Konzept entwickeln, dass auf Sie zugeschnitten und in
dem alle Ihre persönlichen Verhältnisse Berücksichtigung finden.
Nach einer gerichtlichen oder behördlichen Führerscheinsperre
kann unter
bestimmten Voraussetzungen eine Sperrfristabkürzung
zur vorzeitigen Widererlangung
Ihres Führerscheins/Fahrerlaubnis führen.
Stecken Sie den Kopf nicht in den Sand, werden Sie aktiv!
Meine erworbenen Fachkenntnisse werden durch regelmäßige Fortbildung
ständig
erweitert, um den Mandanten ein hohes Maß an Know-how und Qualität zu bieten.