Ordnungswidrigkeitenrecht

• Rotlichtverstoβ
• Geschwindigkeits-
  überschreitung
• Fahrverbot
• Buβgeld
• Ordnungswidrigkeit
• Absehen vom Fahrverbot
• Alkoholfahrt noch als
  Ordnungswidrigkeit
• Fahrverbot nach
  Alkohol/Drogenkonsum
• Führerscheinentzug nach
  Alkohol/Drogenkonsum
• Medizinisch
  psychologische
  Untersuchung (MPU)
• Neuerteilung Fahrerlaubnis

Das Buβgeldrecht ist der dritte Tätigkeitsschwerpunkt. Die Buβgeldbescheide sind
mit dem Einspruch angreifbar, die vor dem Amtsgericht oder dem Verwaltungsgericht
überprüft werden können, wenn die Widerspruchsbehörde das Rechtsmittel des
Einspruchs nicht als begründet angesehen hat.

Das Buβgeldrecht trifft den Mandanten am häufigsten bei den Verkehrsdelikten, die
einen Rotlichtverstoβ, eine Geschwindigkeitsüberschreitung und womöglich ein
Fahrverbot beinhalten. Einschneidend ist ein Fahrverbot immer für den Mandanten in
der heutigen mobilen Welt. Dieser Buβgeldbescheid wird dann von mir rechtlich
überprüft. Dazu muss zunächst die Akteneinsicht beantragt werden. Diese kann nur
durch einen Anwalt erfolgen. Danach werden die belastenden Beweismittel überprüft.

Bereits im Einspruchsverfahren kann von einem Fahrverbot abgesehen werden,
wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die effiziente Beurteilung und die
Kommunikation mit den Behörden erlaubt es mir, für den Mandanten Lösungen zu
erarbeiten, die er in dieser mobilen und rasanten Welt schätzt, besonders wenn er
auf sein Fahrzeug ständig angewiesen ist.

Meine erworbenen Fachkenntnisse werden durch regelmäβige Fortbildung ständig
erweitert, um den Mandanten ein hohes Maβ an Know-how und Qualität zu bieten.