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Als Strafverteidiger kann ich nicht oft genug darauf hinweisen, dass bei
einem drohenden Führerscheinverlust oder aber unmittelbar nach der
Beschlagnahme des Führerscheins eine frühzeitige intensive Beratung
notwendig ist.
Eine Führerscheinsperre und eine Geldstrafe sind einschneidende
Maßnahmen, die aber durch eine gezielte Strafverteidigung entscheidend
beeinflusst werden können.
Ich biete gezielte Verteidigung gegen ein Fahrverbot, Führerscheinentzug,
Geldbuße an!
Meine Verteidigung beginnt bereits beim Ordnungswidrigkeitenverfahren/
strafrechtlichen
Ermittlungsverfahren, spätestens vor dem Amtsgericht.
Hierzu ist die einschlägige Rechtsprechung zu berücksichtigen.
-Die Frage einer Fahrverbotsbeschränkung auf bestimmte
Fahrzeugarten
oder Vermeidung eines Fahrverbotes
durch Erhöhung der Geldbuße stellt sich
immer wieder aktuell
für z.B. Busfahrer, Taxifahrer, Selbstständiger, Gastwirt,
Außendienstler,
Pizzalieferant, Handelsvertreter, Ersttäter, Vielfahrer.
-Die Benutzung von Mobil-oder Autotelefonen im Straßenverkehr kann zu einer
Geldbuße/Fahrverbot führen. Die neue Rechtsprechung muss berücksichtigt werden!
-Neue Regelung Alkoholverbot für Fahranfänger/Fahranfängerinnen und
die Folgen führen schnell zur anwaltlichen Beratung.
-Identifizierung des Betroffenen auf einem Radarfoto.
-Grenzfälle des Rotlichtverstoßes und des sog. Augenblicksversagen.
-Die Verteidigung kann bei Fahrten unter der Wirkung von Drogeneinfluss
sinnvoll sein, denn die Wirkung bestimmt sich nach der Anlage 2 zu § 24a StVG, da
die Substanzen durch eine Blutprobe nachgewiesen werden müssen. Der Nachweis
in einer Urinprobe reicht nicht aus. Es muss eine Konzentration der Substanz
festgestellt werden, die es als möglich erscheinen lässt, dass der Betroffene
in seiner Fahrtüchtigkeit eingeschränkt war. Daher sind Grenzwerte anerkannt:
z.B. THC 1ng/ml; Amphetamin 25 ng/ml; BZE 75 ng/ml. In allen rechtlichen
Fragen ist immer der Einzelfall zu berücksichtigen!
Je nach Wunsch des Mandanten wird von mir ein ganz persönliches
Konzept entwickelt. Dieses Konzept beinhaltet dann eine intensive
Beratung, eine Begleitung in dem Strafverfahren bis hin zur MPU
oder ähnlichen Maβnahmen, die dann von der Führerscheinbehörde
vom Mandanten eventuell abverlangt werden.
Gerne verweise ich in diesem Zusammenhang auf die enge Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Verkehrspsychologen und erfahrenen Selbsthilfegruppen.
mpu-fsho.de
bak-mpu.de
Meine Erfahrung zeigt, dass eine frühzeitige Auseinandersetzung mit
der Problematik dem Mandanten/der Mandantin hilft.
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Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung.